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Technik und Prüfung > Richtlinien > Graduierung im Rahmen von SV-/Gewaltpräventions- programmen
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DJJV Meisterschaften u. Veranstaltungen |
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Nationale DachverbändeFörderer |
Graduierung im Rahmen von SV-/GewaltpräventionsprogrammenTeilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelb Gurt) graduiert werden. Voraussetzungen: - mindestens 12 Unterrichtseinheiten. - mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform. - der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte. Prüfungsberechtigt sind: - Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV. - Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention). - Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ - ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ Organisation: - Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift). - Meldung/Teilnehmerlisten an Prüfungsreferenten der Landesverbände. - Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt. Beispiel für Umsetzung der Inhalte: 1. Notwehr 2. Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen 3. Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen 4. Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr 5. Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen 6. Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle 7. Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts 8. Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen |
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