Deutscher Ju-Jutsu-Verband e.V.
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DJJV Meisterschaften u. Veranstaltungen

Graduierung im Rahmen von SV-/Gewaltpräventionsprogrammen

Teilnehmer von Selbstverteidigungskursen oder Ju-Jutsu im Schulsport können durch den Leiter des Kurses zum 6.2. Kyu (weiss-gelb Gurt) graduiert werden.

Voraussetzungen:

- mindestens 12 Unterrichtseinheiten.

- mindestens folgende Kenntnisse sollen selbstverteidigungsbezogen vermittelt werden: Notwehr; Nothilfe; Distanz herstellen; Abwehr von Schlägen; Befreiungen aus Handgelenkfassen; Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers; Fallen; Anwendungsform.

- der Kursleiter überprüft die Kenntnis der Inhalte.

Prüfungsberechtigt sind:

- Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz des DJJV.

- Lehrer/Ausbilder/Pädagogen mit Zusatzqualifikation Ju-Jutsu (mindestens ein Semester oder ÜL-Gewaltprävention).

- Kursleiter SV (Kinder oder Frauen) mit mindestens 3. Kyu JJ

- ÜL-Gewaltprävention mit mindestens 4. Kyu JJ

Organisation:

- Bezug des Materials über LV/DJJV (Urkunde; Gürtel mit JJ Aufschrift).

- Meldung/Teilnehmerlisten an Prüfungsreferenten der Landesverbände.

- Die Graduierung ist dem weiss-gelben Gurt vollständig gleichgestellt.

Beispiel für Umsetzung der Inhalte:

1. Notwehr

2. Nothilfe: Opfer aus dem Gewaltmagnetfeld des Angreifers bringen; Körperabbiegen

3. Distanz herstellen: Bewegungslehre; Handballentechnik; Stimme einsetzen

4. Abwehr gegen Schläge: Handabwehr; passive Abwehr

5. Befreiungen aus Handgelenkfassen: Grifflösen; Griffsprengen

6. Befreiung gegen Griff zum Hals/Revers: Griffsprengen; Windmühle

7. Fallen: SV- Fallen; Sturz seitwärts

8. Anwendungsform: Raufen/Ringen; Kampf mit offenen Händen