Deutscher Ju-Jutsu-Verband e.V.
JU-JUTSU - Mit SICHERHEIT Lebensgefühl.

Suche:

Soziale Integration
Landesverbände
DJJV Meisterschaften u. Veranstaltungen

Soziale Integration

Integrationspreis 2009 für das Hamburger HNT-Team
Montag, 30. November

Der erste Preis beim Integrationspreis 2009 ging an die Ju-Jutsu-Sparte des Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft.Am 20.11.2009 hat das HNT Ju-Jutsu Show-Team im Rahmen eines Festaktes den diesjährigen Integrationspreis der...

Kategorie: DJJV, Jugend, Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu, Soziale Integration

Deutscher Präventionstag in Hannover
Montag, 8. Juni

Am 8. und 9. Juni 2009 fand in Hannover der 14. Deutsche Präventionstag unter der Schirmherrschaft des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff statt. Der DPT ist der größte europäische Kongress für...

Kategorie: DJJV, Jugend, Frauen-SV, Nicht-Mit-Mir, Polizei, Ju-Jutsu, Soziale Integration

Integrieren oder Ausgrenzen? – dsj - Fachkräftetagung zum Umgang mit Rechtsextremismus im Sport
Samstag, 16. Mai

Anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2009 lud die Deutsche Sportjugend (dsj) zu einer Fachkräftetagung in die Akademie des Sports nach Hannover ein. Gemeinsam mit Akteuren zivilgesellschaftlicher Initiativen...

Kategorie: Soziale Integration, DJJV, Jugend

Netzwerkprojekt „Bewegung und Gesundheit – mehr Migrantinnen in den Sport“
Montag, 9. Februar

Fast die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind Frauen und Mädchen. Zu deren bedarfsorientierter, effektiver und nachhaltiger Integrationkönnen wir alle gemeinsam betragen.

Die Einbindung...

Kategorie: DJJV, Frauen-SV, Soziale Integration

Deutscher Präventionstag in Leipzig
Freitag, 11. Juli

Der 13.Präventionstag fand in der Messestadt Leipzig unter dem Motto „Engagierte Bürger-sichere Gesellschaft“ statt. Vertreten durch zwei Repräsentanten beteiligte sich der Deutsche Ju-Jutsu-Verband zum wiederholten Mal an dieser...

Kategorie: Jugend, Nicht-Mit-Mir, Polizei, Soziale Integration

Integration im DJJV

Der Deutsche Ju-Jutsu Verband e.V. beteiligt sich an dem Projekt Integration durch Sport des DOSB.

In 9 anerkannten Stützpunktvereinen mit dem Schwerpunkt Ju-Jutsu wird das Konzept umgesetzt.

In Aus- und Fortbildungen des DJJV und speziell den Maßnahmen der Jugend werden die Trainer und Jugendleiter für das Thema sensibilisiert und

Ansprechpartner im DJJV ist Ghasem Spili, der gerne für Fragen und zur Unterstützung zur Verfügung steht.

Jiu-Jitsu/Ju-Jutsu gegen Rassismus

Qui tacet, consentire videtur“  --  Wer schweigt, scheint zuzustimmen
Ein alter Rechtsgrundsatz

Was geht uns das Thema an?

Als Jiu-Jitsuka /Ju-Jutsuka ist es uns bewusst, dass sich die Wurzeln und die Heimat unseres Sports im fernen Asien befinden. Wir begnügen uns allerdings nicht nur mit japanischen Zweikampfdisziplinen wie Judo, Karate und Aikido. Vielmehr sind unsere Bemühungen, als Vertreter der realistischen Selbstverteidigung in Deutschland, auch andere Techniken in unserem Sport zu integrieren. Es ist für uns selbstverständlich, dass  Kampfkunsttechniken aus anderen Ländern oder Kulturen stammen, wie z.B. Krav Maga aus Israel oder Escrima aus Philippinen.

Als so genannte Zehnkämpfer der Kampfkunstdisziplinen waren wir immer Weltbürger. Ein Blick auf die Referentenlisten unserer internationalen Lehrgänge in Deutschland genügt, um das festzustellen. Aus Europa, Afrika und Asien hatten wir die besten Kampfkunstexperten bei uns Zuhause als Referenten. Andersherum sind unsere Kampfkunstexperten auch überall auf der Welt als kompetente und beliebte Referenten unterwegs. Das durch Rassismus oder Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit eingeschränkte „Sehvermögen“ ist im Widerspruch zu unserer Grundphilosophie.

Es ist eine ernstzunehmende politische, moralische und gesellschaftliche Pflicht, dass wir uns auch mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen auseinandersetzen und uns für Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit aktiv einsetzen und für mehr Integration eintreten. In unserer gewöhnten Fachsprache aus dem Training ausgedrückt: Es ist unsere moralische Nothilfe! Schweigen ist jetzt nicht angebracht.

Um das Problem gründlich zu behandeln, starten wir mit einer Artikelreihe. Diese sollen im  Arbeitskreis Integration mit den jeweiligen Integrationsbeauftragten aus den verschiedenen Bundesländern weiterdiskutiert und vertieft werden.

Was ist Rassismus?

Die Wandlung einer Definition
Der Inhalt des Begriffs ‚Rassismus’ unterliegt in seiner heutigen Definition, wie viele andere Begrifflichkeiten, einem historischen Wandel. Das bedeutet, dass zur Präzisierung einer rassismusfreien bzw. korrekten Ausdrucksweise, auf der Ebene subtiler Formen des Altagsrassismus die Verwendung von Wörtern und Bezeichnungen kritisch zu hinterfragen  ist.  Rassismus ist nicht nur eindimensional ais der Täterperspektive zu betrachten. Vielmehr ist hier besonderes Augenmerk auf die Opferperspektive zu richten und zwar insbesondere auf der persönlichen Ebene sowie in gesellschaftlichen Strukturen bzw. auf der ideologischen und individuellen Handlungsebene in Form von Vorurteilen und Einstellungen.

Der amerikanische Soziologe Gordon W. Allport unterscheidet 1958 fünf Hauptformen in denen sich Rassenvorurteile zeigen:

  1. Verbale Angriffe (antilocution);
  2. das Sich-aus-dem-Wege-Gehen, das zur räumlichen Trennung führen kann; die rassisierte Gruppe wird dann in einem Ghetto eingeschlossen;
  3. Diskriminierung, die darauf abzielt, die rassistisierte Gruppe gewisser Rechte oder sozialer Privilegien zu berauben;
  4. der direkte körperliche Angriff;
  5. Ausrottung, die bis zum Genozid gehen kann.

Allport geht in seiner Aufzählung nicht auf den latenten Rassismus (Alltagsrassismus) wie ‚Nicht-Wahrnehmen’, ‚Schweigen’, ‚Weggucken’, ‚Leugnen’ usw. ein. Eine Auseinandersetzung mit strukturellem Rassismus findet nicht statt.

Léon Poliakov beschreibt achtzehn Jahren später, im Jahr 1976, zwei Aspekte des Rassenproblems: „Erstens kann man versuchen, die Menschen in Kategorien, die man im Allgemeinen als ‚Rassen’ bezeichnet, einzuteilen oder zu klassifizieren, wie man das auch mit Tieren, Pflanzen oder Mineralien tut. Nur ist diese Einteilung bei den Menschen, wie sich zeigen wird, sehr viel ungenauer. Zweitens hat die westliche Gesellschaft der Neuzeit schon früh aus der Verschiedenheit der Kulturen auf der ganzen Welt ebenso absurde wie tragische Schlussfolgerungen gezogen, indem sie diese Verschiedenheit völlig fiktiven Rassenmerkmalen zuschrieb, auf Grund derer sich der ‚weiße’ oder ‚arische’ Mensch das Recht auf Ausbeutung, Beherrschung und Demütigung anderer Menschen anmaßte.“

Wissenschaftlich ist die Art der Klassifikation zwischen Menschen nach Rassen schon längst überholt. Es gibt hierzu kontroverse Diskussionen.

In dem heute in Deutschland gültigen Grundgesetz ist in Artikel 3 Abs. 3 zu lesen: "Niemand darf wegen (...) seiner Rasse, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." In dem im Jahr 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (...) zu verhindern oder zu beseitigen."

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist gegen diese Formulierungen. Das Institut fordert, dass die Gesetze umformuliert werden sollen, in denen die Bezeichnung ‚Rassen’ in Bezug auf Menschen enthalten ist. Auch andere gesellschaftliche Gruppen fordern eine Überarbeitung.

Albert Memmi französischer Soziologe und Schriftsteller definiert Rassismus als verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden (Albert Memmi in v. Freyberg, T.1992, S.75).

Rassismus ist nach UNESCO- Erklärung vom 8. und 9. Juni 1995 „der Glaube, dass menschliche Populationen sich in genetisch bedingten Merkmalen von sozialem Wert unterscheiden, so dass bestimmte Gruppen gegenüber anderen höherwertig oder minderwertig sind.“

Dieser Glaube und diese Haltung bestehen aber auch unbewusst in den Köpfen und drücken sich in verbalen und nonverbalen Formen aus. Rassismus ist daher keinesfalls als gleichbedeutend mit einer bewussten, politisch-ideologischen Weltanschauung bzw. Handlung wie Rechtsextremismus, Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit gleichzusetzen. Rassismus, insbesondere Alltagsrassismus, ist eine spezielle Form der Diskriminierung.

Diskriminierungsmerkmale

Merkmale, aufgrund derer Menschen unterschieden und nachteilig behandelt werden gehen oft einher mit einer spezifischen Ideologie und einer Vorstellung der Höherwertigkeit einer bestimmten Gruppe.

  • Geschlecht oder sexuelle Orientierung (Sexismus, Heterosexismus, Homophobie)
  • Herkunft, Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie (Rassismus, Nationalismus)
  • religiöse oder politische Anschauungen (Antisemitismus, Islamphobie, politische Verfolgung)
  • körperliche oder geistige Fähigkeiten (Behindertenfeindlichkeit)
  • soziale Herkunft, Sprache oder Alter (Altersdiskriminierung).

 Nationale und internationale rechtliche Grundlagen

    • Artikel 3 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    • Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäschen Union:

Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

    • CERD – Convention of the Elimination of all Forms Racial Discrimination:

Das ‚Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung’ stammt vom 21. Dezember 1965. Es benennt die Benachteiligungen auf Grund der ‚Rasse’, der Hautfarbe, der Abstammung, des nationalen Ursprungs oder des Volkstums (im Sinne des ethnischen Ursprungs) als nicht akzeptabel. Bis zum November 2006 wurde es von 173 Staaten ratifiziert. 

Antirassistische Handlungsstrategien

Im Arbeitskreis Integration Jiu-Jitsu/DJJV wird Rassismus als ein Schwerpunkt behandelt. Unser Motto lautet: sensibilisieren, differenzieren, positionieren und gegen Rassismus argumentieren statt ignorieren, schweigen und mittragen. Durch interne Schulungen sollen die Integrationsbeauftragten aus den verschiedenen Landesverbänden die Befähigung im Erkennen und im Umgang mit Rassismus erlangen und in bundesweiten Aktionen in den Jiu-Jitsu/Ju-Jutsu Vereinen koordinieren.

Info und Kontaktadresse:

Ghasem Spili
Bundesbeauftragter für Integration
ghasemspili@web.de

Literaturangaben:

-          UNESCO-Konferenz gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung am 8. und 9. Juni 1995 in Stadtschlaining, übersetzt aus dem Englischen von Prof. Dr. Ulrich Kattmann, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg

-          Deutsches Grundgesetz Stand vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1),

zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034)

-          The Natur of Prejudice von Gordon W. Allport, Anchor Books 1958, S. 14-15

-          Über den Rassismus von Léon Poliakov, Christian Delacampagne und Patrick Girard, Klett-Cotta im Ullstein1985, S. 10

-          Anmerkungen zur aktuellen Welle von Fremdenhass. In: Aspekte der Fremdenfeindlichkeit. Beiträge zur aktuellen Diskussion von Thomas Freyberg, Institut für Sozialforschung (Hrsg.)

 

Wie definiert man Ausländer?

Ausländer sind alle Einwohner, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116  Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Einwohner mit „ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.

Wilfried Breyvogel differenziert in seinem Buch "Lust auf Randale/ Jugendliche Gewalt gegen fremde" ganz sensible die Unterschiede zwischen den Ausländer und Einwandere mit einer kritische Bemerkung: "Ein Ausländer, eine Ausländerin sind Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt außerhalb des Inlandes haben. Einwanderer und Einwanderinnen sind Menschen, die in ein Land kommen, um sich hier niederzulassen und sich eine Zukunft aufzubauen. Menschen, die hier seit Jahrzehnten leben und hier auch ihre Zukunft sehen, auch solche, die hier geboren und aufgewachsen, wie etwa die Türken und Türkinnen der zweiten Generation und die oft nicht einmal ein anderes Land als Deutschland kennen, sie werden von uns "Ausländer" genannt.

Was ist Integration?

In der Soziologie bedeutet Integration, dass eine Gesamtheit in verschiedenen Prozessen wiederhergestellt wird und diese das Gesamtbild Bewusstsein der Gesamtheit verändert. Unter sozialer Integration wird die Eingliederung von Mitgliedern einer bestimmten, meist als benachteiligt, gesellschaftlich randständig oder fremd empfundenen Gruppe in ein größeres Gemeinwesen verstanden. Integration greift im Wesentlichen nur bei Annerkennung gemeinsamer Merkmale, Grundwerte und Ziele.

Nach Artikel 3 Absatz 3 GG darf niemand wegen seines Geschlecht, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Und wie sieht die Umsetzung dieses Paragraphen für die Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb der Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V. aus?

Sport wird bereits seit längerer Zeit als besonders integrationsfördernd angesehen. Es gibt in Deutschland 90.000 Turn- und Sportvereine. 27 Millionen Menschen sind in diesen Vereinen organisiert. Für die Ju-Jutsu Verbände in den verschiedenen Bundesländern ist diese Tatsache eine Herausforderung. Es gibt dadurch die Möglichkeit, Integrationsperspektiven anzubieten und eine Brücke zum organisierten Sport bzw. zum Ju-Jutsu zu schlagen. Es handelt sich hier um eine gesellschaftliche Aufgabe.